Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eventtechnik Collin Roßler – Vermietung von Veranstaltungstechnik
§ 1. Pflichten des Mieters
1.1. Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Veranstaltungstechnik (nachfolgend „Mietsache“) sorgfältig und sachgemäß zu behandeln.
Insbesondere sind Bedienungsanleitungen, Sicherheitshinweise sowie mündliche oder schriftliche Einweisungen des Vermieters zwingend zu beachten.
Bei Unsicherheiten bezüglich der Nutzung hat sich der Mieter vor Inbetriebnahme mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.
1.2. Der Mieter haftet in vollem Umfang für alle Schäden an der Mietsache, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit, Vorsatz, äußere Einflüsse (z. B. Feuchtigkeit, Sturz, Überlastung, falsche Stromversorgung) oder durch Dritte während der Mietzeit entstehen.
Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist hiervon ausgenommen.
1.3. Der Mieter ist verpflichtet, Mängel oder Schäden an der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter diese Anzeige, haftet er für alle daraus entstehenden Folgeschäden.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der weiteren Nutzung einer erkennbar mangelhaften Mietsache entstehen.
1.4. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietsache an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
1.5. Die Mietsache ist nach Ablauf der Mietzeit vollständig, sauber und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurde.
Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangenen Tag eine zusätzliche Miete gemäß Preisliste zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 2. Pflichten des Vermieters
2.1. Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsache für die vereinbarte Mietdauer in einem funktionsfähigen und betriebsbereiten Zustand zu überlassen.
2.2. Der Vermieter bestätigt, zur Vermietung der Mietsache berechtigt zu sein.
2.3. Die Übergabe erfolgt am Geschäftssitz des Vermieters oder an einem individuell vereinbarten Ort.
2.4. Erfolgt Lieferung oder Aufbau durch den Vermieter, geschieht dies auf Risiko des Mieters ab Übergabe. Für Transportschäden nach Übergabe haftet der Mieter.
§ 3. Haftungsausschluss
3.1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Einsatz der Mietsache entstehen, insbesondere nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters beruhen.
3.2. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Technik während der Mietzeit.
Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch falsche Verkabelung, Überlastung, ungeeignete Stromquellen oder fehlende Aufsicht entstehen.
3.3. Für Schäden an der Mietsache haftet der Mieter in Höhe der Reparaturkosten oder – bei Totalschaden bzw. Verlust – in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
§ 4. Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1. Der Mietvertrag wird für den vereinbarten Zeitraum geschlossen und ist während dieser Zeit nicht ordentlich kündbar.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 5. Salvatorische Klausel
5.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
